Allgemeines
Für die Zusammenarbeit und alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Anke Sommer, INSTITUT SOMMER, Systemische Unternehmens- und Führungskräfteentwicklung | Beratung (im Weiteren INSTITUT SOMMER genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Unsere Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten oder die sonstigen Leistungen durch das INSTITUT SOMMER und nicht ein bestimmter Erfolg. INSTITUT SOMMER schuldet insbesondere nicht die Erreichung eines vom Kunden angestrebten Erfolgs. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Entscheidung, alle oder einzelne Maßnahmen, die sich aus den Angeboten des INSTITUT SOMMER ergeben, in die Praxis umzusetzen. Die Leistungen des INSTITUT SOMMER sind keine Therapie und können diese nicht ersetzen. Eine normale psychische und physische Belastbarkeit des Kunden wird vorausgesetzt. Das INSTITUT SOMMER arbeitet ausschließlich mit gesunden Kunden.
Zustandekommen des Vertrages
Die Darstellung der Leistungen und Angebote auf den Internetseiten oder anderen Werbeträgern stellt kein bindendes Angebot des INSTITUT SOMMER dar, sondern dient der Orientierung des Kunden und Unterrichtung über das Leistungsangebot. Der Vertrag zwischen INSTITUT SOMMER und dem Kunden kommt durch Anmeldung des Kunden und Bestätigung durch das INSTITUT SOMMER zustande.
Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für BUSINESS-Coachings, Coachings, Beratungen, KONFLIKTLÖSER und LEADERSHIP-Gruppen ist nach dem jeweiligen Termin fällig. Die Vergütung für die Leistungen Workshopreihe LEADERSHIP-Coaching, LEADERSHIP-Business School, MASTERPLAN-Führung, 100 Tage FÜHRUNGSKRÄFTEENTWICKLUNG, LEADERSHIP-Coachingreise und dem Symposium und BarCamp ist bei Vertragsschluss fällig. Rechnungen des INSTITUT SOMMER sind binnen 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum auszugleichen.
Rücktritt durch den Kunden - Stornierung
Vereinbarte bzw. gebuchte Termine können vom Kunden nicht storniert oder verschoben werden. Das Honorar ist stets vollständig zu bezahlen, auch wenn der Kunde einen Termin absagt oder nicht bzw. verspätet erscheint.
Rücktritt durch das INSTITUT SOMMER
INSTITUT SOMMER ist ungeachtet sonstiger Gründe berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
- für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen;
- die Veranstaltung aus nicht vom INSTITUT SOMMER zu vertretenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, Krankheit des Coachs) abgesagt werden muss.
In diesem Fall ist INSTITUT SOMMER berechtigt, die Leistungen an einem neu zu vereinbarendem Termin nachzuholen oder eine bereits bezahlte Vergütung zu erstatten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
Mitwirkung des Kunden
Der Kunde hat dem INSTITUT SOMMER alle für die Ausführung der Leistung notwendigen Unterlagen, Auskünfte und Informationen rechtzeitig zu erteilen. Dies gilt auch für solche, die erst im Laufe der Tätigkeit des INSTITUT SOMMER bekannt werden. Auf Verlangen des INSTITUT SOMMER hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
Haftung
AAnsprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet INSTITUT SOMMER nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Alle vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des INSTITUT SOMMER, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Datenübergabe und Aufbewahrungspflichten
Nach Fertigstellung der einzelnen in Auftrag gegebenen Projekte bzw. des Gesamtprojektes werden dem Kunden alle Daten auf einem Datenträger und sonstige Materialien wie zum Beispiel Originalvorlagen zur Sicherung übergeben. Hat es Mitschriften des INSTITUT SOMMER während des Projektes gegeben, so kann nach Beendigung des Auftrags diese Mitschrift vom INSTITUT SOMMER vernichtet werden. Damit wird das INSTITUT SOMMER von Aufbewahrungspflichten befreit. Der Aufwand für die Datenerstellung und Übergabe wird nach zeitlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe oder ähnliches kann das INSTITUT SOMMER sofort vernichten.
Verschwiegenheitspflicht
Das INSTITUT SOMMER wird die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekanntwerdenden Informationen und Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse vertraulich behandeln. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus. Dem INSTITUT SOMMER ist es gestattet, Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung anonymisiert und unentgeltlich zu nutzen, auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem INSTITUT SOMMER oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus dem folgenden Satz etwas anderes ergibt. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das für unsere Geschäftssitz zuständige Gericht.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.